|
Vermessungen unterliegen der Verordnung
zur Berechnung der Wohnfläche nach §2, 3 u. 4 der WoFlV.
Impressum
|

Eidesstattliche Wohnungsvermessungen für Mieter und Vermieter
Was
wir machen:
Wir
vermessen Ihre Wohnung / Ihr Haus / Ihr Grundstück millimetergenau mit neuester
Lasertechnik und berechnen Ihnen die Grundfläche und die tatsächlich als Wohnfläche
anerkannte Nutzungsfläche Ihres
Anwesens / Ihrer Wohnung. Anschließend erhalten Sie per eMail und per Post ein
Messprotokoll mit allen Einzelheiten.
Wie
wir Ihnen helfen können:
Sie
sind sich unsicher über die Größe Ihrer Wohnung / Ihres Anwesens? Sie zahlen
Monat für Monat zuviel Miete, weil Ihr Vermieter beim Vermessen "geschummelt"
hat? Ihr Mieter behauptet, dass seine Wohnung kleiner ist als im Vertrag angegeben?
Dann lassen Sie doch einfach Ihre Wohnfläche ausmessen. Denn für Mieter
gilt: Bereits bei 10% Abweichung der Wohnfläche gegenüber den Angaben im Mietvertrag,
erhält er anteilig seine Miete für 3 Jahre rückwirkend vom Vermieter
zurück (BGH Urteile: BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03; VIII ZR 44/03 und VIII ZR 192/03). Eine Wohnungsvermessung richtig
durchgeführt, bringt beiden Parteien Klarheit und
verhindert Streitigkeiten sowie hohe Rechtsanwaltskosten und/oder Gerichtskosten.
Ausserdem: Nach einem BGH Urteil
(Karlsruhe) vom 29.04.2009, sind Mieter, auch nach vielen Jahren, bei einer zu kleinen Wohnflächenangabe
im Mietvertrag, berechtigt, diese fristlos (ohne Kundigungsfrist) zu kündigen.
Unklarheiten
bestehen immer wieder und insbesondere bei Dachwohnungen, Balkongrößen, Kelleranteilen, Terrassen,
Nutz- und Arbeitsflächen..
Was
es kostet:
Für
nur 1,oo Euro pro gemessenem Quadratmeter, bekommen Sie eine
Auflistung all Ihrer Räumlichkeiten sowie ein aussagekräftiges eidesstattliches
Vermessungsprotokoll. Eine runde Sache, die sich
auszahlt...
Weitere
Informationen unter: [Mieterschutzverein] [Auftragsformular]
[Rechenbeispiel]

|
N
O
R
D
R
H
E
I
N
-
W
E
S
T
F
A
L
E
N
|